Logbuch

Die Pflicht zur E‑Rechnung als Weck­ruf für die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on

Tschüss, Papier­kram

Sie den­ken, Ihr Unter­neh­men hat­be­reits eine fort­schritt­li­che, digi­ta­le Infra­struk­tur eta­bliert mit Cloud-Spei­cher und digi­ta­len Doku­men­ten­ver­wal­tungs­sys­te­men? Es lohnt sich, genau­er hin­zu­se­hen und zu über­le­gen, ob Sie bereits alle Poten­zia­le der Digi­ta­li­sie­rung aus­schöp­fen. Haben Sie bei­spiels­wei­se schon ein­mal über die E‑Rechnung nach­ge­dacht? Die E‑Rechnung wird spä­tes­tens am 1.1.2028 auch für Sie zur Pflicht wer­den. Es ist daher wich­tig zu ver­ste­hen, dass nicht jede „elek­tro­ni­sche Rech­nung“ als E‑Rechnung gilt. Eine ein­fa­che Rech­nung im PDF-For­mat erfüllt nicht die Anfor­de­run­gen einer E‑Rechnung und ist daher kei­ne E‑Rechnung.

Was ist eine E‑Rechnung?

Eine E‑Rechnung ist eine Rech­nung, die in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat aus­ge­stellt, über­mit­telt und emp­fan­gen wird, wodurch eine elek­tro­ni­sche Ver­ar­bei­tung ermög­licht wird. Im Gegen­satz zu her­kömm­li­chen Papier­rech­nun­gen, die oft müh­sam manu­ell ver­ar­bei­tet wer­den, sind E‑Rechnungendarauf aus­ge­legt, naht­los in digi­ta­le Buch­hal­tungs­sys­te­me inte­griert zu wer­den. Dies ermög­licht eine schnel­le­re Abwick­lung von Zah­lun­gen, redu­ziert Feh­ler und mini­miert den admi­nis­tra­ti­ven Auf­wand. E‑Rechnungen sind somit nicht nur effi­zi­en­ter, son­dern auch umwelt­freund­li­cher, da sie den Bedarf an Papier und phy­si­scher Post redu­zie­ren. Sie sind ein wich­ti­ger Bau­stein auf dem Weg zu einer voll­stän­dig digi­ta­len und ver­netz­ten Geschäfts­welt.

Vor­tei­le von E‑Rechnungen durch DATEV Unter­neh­men Online

DATEV Unter­neh­men Online ist eine inter­net­ba­sier­te Platt­form, die Unter­neh­men dabei unter­stützt, Bele­ge und Daten effi­zi­ent in der Finanz­buch­füh­rung und Per­so­nal­wirt­schaft aus­zu­tau­schen. Dar­un­ter:

  • Bear­bei­tung von kauf­män­ni­schen Pro­zes­sen
  • Kas­sen­buch­füh­rung
  • Schrei­ben von Ange­bo­ten und E‑Rechnungen
  • Aus­tausch von Lohn­in­for­ma­tio­nen

Nut­zen Sie für E‑Rechnungen Auf­trags­we­sen NEXT von DATEV. Dies ist eine benut­zer­freund­li­che Online-Anwen­dung, die Unter­neh­men bei ein­fa­chen kauf­män­ni­schen Pro­zes­sen im Bereich Ver­kauf unter­stützt. Dank die­ser Platt­form kön­nen Sie Ihre digi­ta­len Ver­kaufs­be­le­ge ein­fach erstel­len und direkt aus der Anwen­dung her­aus ver­sen­den. Die Fle­xi­bi­li­tät von Auf­trags­we­sen NEXT erstreckt sich über ver­schie­de­ne Gerä­te, sodass Sie sowohl auf einem Tablet als auch auf einem Lap­top arbei­ten­kön­nen. Dadurch wird orts­un­ab­hän­gi­ges und fle­xi­bles Arbei­ten ermög­licht, was­die Effi­zi­enz und Pro­duk­ti­vi­tät stei­gert. Sie ermög­licht es, E‑Rechnungen in ein­em­struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat zu emp­fan­gen und zu ver­ar­bei­ten, was den manu­el­len Auf­wand redu­ziert und Feh­ler mini­miert. Dar­über hin­aus erleich­tert DATEV Unter­neh­men Online die Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern oder Buch­hal­tungs­dienst­leis­tern und bie­tet eine ver­bes­ser­te Daten­si­cher­heit durch die zen­tra­le Spei­che­rung in der Cloud. Mit DATEV Unter­neh­men Online sind Unter­neh­men bes­tens gerüs­tet für eine effi­zi­en­te und siche­re Finanz­ver­wal­tung­in der digi­ta­len Ära. Sie wol­len mehr erfah­ren? Dann besu­chen Sie die DATEV.

Pflicht zur E‑Rechnung ab Janu­ar 2025

Mit dem Auf­kom­men des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes in Deutsch­land nimmt die Bedeu­tung der E‑Rechnung wei­ter zu, da es die Ein­füh­rung der E‑Rechnungspflicht für inlän­di­sche Rech­nun­gen im B2B-Bereich stu­fen­wei­se vor­sieht. Dies bedeu­tet kon­kret, dass ab dem 1. Janu­ar 2025 Unter­neh­men E‑Rechnungen emp­fan­gen kön­nen müs­sen. Im Janu­ar 2027 sind B2B-Rech­nun­gen für Unter­neh­men mit einem Vor­jah­res­um­satz von über 800.000Euro ver­pflich­tend. Die­se Rege­lung wird dann ab dem 1. Janu­ar 2028 auf Unter­neh­men mit einem Vor­jah­res­um­satz von unter 800.000 Euro aus­ge­wei­tet. Zusätz­lich soll zu einem spä­te­ren Zeit­punkt ein Mel­de­sys­tem zur Bekämp­fung des Umsatz­steu­er­be­trugs ein­ge­führt wer­den.

Umstel­lung auf E‑Rechnungen – digi­taL­abs steht Ihnen zur Sei­te

Die Umstel­lung auf E‑Rechnungen kann für Unter­neh­men eine Her­aus­for­de­rung dar­stel­len. Bei digi­taL­abs sind wir hier, um Ihnen zu hel­fen. Als Spe­zia­lis­ten für digi­ta­le Inno­va­tio­nen für Steu­er­be­ra­tungs­pro­zes­se und effi­zi­en­te Geschäfts­lö­sun­gen ste­hen wir Ihnen zur Sei­te, um den Über­gang rei­bungs­los zu gestal­ten. Unser erfah­re­nes Team bie­tet umfas­sen­de Unter­stüt­zung, damit nicht nur Sie die Vor­tei­le der Digi­ta­li­sie­rung genie­ßen kön­nen, son­dern auch Ihre Man­dan­ten. Wir beglei­ten Sie auf Ihrer Rei­se in die Digi­ta­li­sie­rung. Sie wol­len mehr über digi­taL­abs erfah­ren? Ent­de­cken Sie unse­re Mis­si­on.