Nur „good to have“ oder eine Pflicht für eine Firma?
Eine Verfahrensdokumentation ist für Unternehmen, die steuerlich relevante Geschäftsprozesse digital abbilden, Pflicht.
Dies gilt unabhängig von der Rechtsform, Größe oder Branche des Unternehmens, sobald digitale Prozesse oder elektronische Belege im Spiel sind.
Detaillierte Erklärung:
Die Verfahrensdokumentation ist eine schriftliche Darstellung aller steuerlich relevanten Geschäftsprozesse, die zur Buchführung und Belegablage gehören. Sie dient dazu, die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit dieser Prozesse zu gewährleisten, insbesondere im Rahmen einer digitalen Betriebsprüfung.

Wer ist betroffen?
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das steuerlich relevante Prozesse digital abbildet, eine Verfahrensdokumentation erstellen.
Dies betrifft:
Unternehmen aller Rechtsformen: Ob GmbH, Einzelunternehmen oder andere Rechtsformen, spielt keine Rolle.
Unternehmen jeder Größe:
-Auch Kleinunternehmen sind von dieser Pflicht betroffen.
Unternehmen aller Branchen:
-Egal ob Handel, Handwerk, Dienstleistungen oder andere Branchen, die GoBD gelten für alle.
Warum ist sie Pflicht?
Die Verfahrensdokumentation ist eine Anforderung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Belegen in elektronischer Form). Diese Grundsätze schreiben vor, dass alle steuerlich relevanten Prozesse und Systeme lückenlos dokumentiert werden müssen, um die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit zu gewährleisten.
Mögliche Folgen bei Nichtvorhandensein:
-Das Fehlen oder die unzureichende Erstellung einer Verfahrensdokumentation kann schwerwiegende Folgen haben:
Steuerliche Nachteile:
-Das Finanzamt kann Buchhaltungsunterlagen als nicht ordnungsgemäß einstufen, was zu Steuernachzahlungen führen kann.
Verwerfen der Buchführung:
-Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verwerfen und eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen.
Bußgelder und Strafen:
-Unvollständige oder fehlerhafte Verfahrensdokumentationen können auch zu weiteren Sanktionen führen.
Zusätzliche Hinweise:
-Die Verfahrensdokumentation muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei Änderungen an den Prozessen oder Systemen.
Eine Verfahrensdokumentation ist keine einmalige Sache, sondern ein fortlaufender Prozess.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie in einer Erstellung einer Verfahrensdokumentation.